Pflegegeldrechner
Wie viel Pflegegeld bleibt Ihnen, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt? Berechnen Sie Ihre Kombinationsleistung in wenigen Sekunden.
1. Ihr Pflegegrad
2. Unterstützung durch den Pflegedienst
Der Rechner zeigt die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Nutzen Sie z. B. 40 % der Pflegesachleistung, erhalten Sie noch 60 % Ihres Pflegegeldes. Alle Angaben ohne Gewähr – Beträge gemäß SGB XI, Stand Januar 2026 (bundesweit gültig, auch in Sachsen).
Ihr Ergebnis
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ihnen stehen jedoch der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich zu – wir beraten Sie gern, wie Sie diese optimal einsetzen.
So rechnet Familie Müller aus Borna
Erika Müller, 82 Jahre, Pflegegrad 3
Wird von ihrer Tochter gepflegt – morgens hilft unser Team bei der Körperpflege und den Medikamenten.
Unser Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 748,50 € pro Monat – das ist genau die Hälfte des Sachleistungsbudgets von 1.497 € bei Pflegegrad 3. Daher erhält Frau Müller weiterhin die Hälfte ihres Pflegegeldes.
Die Abrechnung der Sachleistung und des Entlastungsbetrags erfolgt direkt mit der Pflegekasse – das Pflegegeld wird an Frau Müller ausgezahlt. Zusätzlich steht der Familie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € zur Verfügung.
Unsicher, was Ihnen zusteht?
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Ansprüche – kostenfrei, verständlich und ohne Verpflichtung.